Edward Stevens

- Immobilien- und Energieberatung -
Telefon: 0151 17601389

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Es zeichnet sich ab, dass vor dem Hintergrund des GEG der Verkaufserfolg von Immobilien in starkem Maß von der Bewertung der Energieeffizienz abhängt. Als Immobilienverkäufer kann einem das eigentlich gleichgültig sein. Hauptsache der Erlös ist hoch. Diese Einstellung ist verständlich aber nicht zielführend.

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Als Immobilienberater sollte dieser Aspekt bei der Vermarktung einer Immobilie immer mehr in den Fokus gestellt werden. Verkäufern sollte man transparent machen, welche Beschaffenheit der Immobilie nicht dem heutigen Stand entspricht und dem Käufer zusätzliche Kosten beschert, damit dieser zukünftige, gesetzliche Auflagen einhalten kann.




Der Energieberater

Wann ist es ratsam einen Energieberater zu konsultieren?

Wer energieeffizient und nachhaltig bauen oder sanieren will, ist auf die Unterstützung qualifizierter Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten angewiesen. Sie sichern die Qualität von Energieeffizienz- bzw. Nachhaltigkeitsmaßnahmen an Gebäuden und begleiten Antragstellende im Förderprozess. Denn schon kleine Ungenauigkeiten in der Planungs- oder Bauphase können dazu führen, dass die erwarteten Einsparungen nicht erreicht und daran gebundene Fördergelder nicht ausbezahlt werden.

Gründe, Energie sparsam und effizient einzusetzen gibt es viele: Umwelt- und Klimabelastung, schwindende Ressourcen und steigende Energiepreise. Ich berate Sie in Sachen Energiesparen, wie Sie Ressourcen schützen und Ihren Geldbeutel schonen.

Als DENA-Energieeffizienzexperte für Wohngebäude biete ich folgende Diensleistung an:

  • Energieberatung
  • Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP)
  • Erstellung von Energieausweisen (Verbrauchsorientiert / Bedarfsorientiert)
  • Beantragung bei Fördermitteln (BAFA / KFW)

Deutsche Energie-Agentur: www.dena.de
Liste der Energieeffizienz-Experten: www.energie-effizienz-experten.de



Der Immobilienmakler

Wann ist es ratsam einen Makler zu konsultieren?

Die wenigsten Immobilienbesitzer können das eigene Haus ganz entspannt verkaufen, so als ob man einen nicht mehr benötigten Gegenstand im Internet versteigert. Selbst die Wertermittlung ist schon nicht so einfach, wie diverse Internetseiten gerne den Eindruck erwecken.
Mit dem eigenen Haus sind dann auch viele Erinnerungen sowie Emotionen verbunden. Sobald ein Kaufinteressent erscheint und verschiedene Einrichtungen im Hause bemängelt – wie zB. die besonderen Fliesen im Bad, er sucht nach Mängeln, um den Preis zu drücken oder die beliebte „unterste Schmerzgrenze“ – Strategie wird an den Tag gelegt. Dann ist die gebotene Gelassenheit beim Eigentümer schnell verloren.

Diese und ähnliche Begebenheiten weiß der Immobilienmakler korrekt einzuschätzen. Als Profi weiß er zudem welche Eigenschaften eine Immobilie keines Falls beim Verkauf haben sollte, welche Dokumente vorliegen sollten und wo man sie notfalls bekommt.
Oft arbeitet er mit anderen Dienstleistern wie Baufinanzierern, Handwerkern, Sachverständige, Entrümplern, Energieberatern usw. zusammen und sorgt dafür, dass die Immobilie beim Verkauf im besten Licht dasteht und sorgt so für einen möglichst reibungslosen Verkauf.

Bis zum Notartermin hat der Makler Einiges zu tun, was der Kunde gar nicht so wahrnimmt.

Der Umfang der Makler – Tätigkeit wird gerne unterschätzt:

  • Verkaufsberatung: Ist es ratsam die Immobilie im aktuellen Zustand zu verkaufen?
  • Wertermittlung
  • Koordination der Besichtigungen
  • Prüfung der Immobilie auf nicht genehmigte Einrichtungen
  • Prüfung, ob die Wohnfläche korrekt berechnet wurde
  • Prüfung der Identität des Kaufinteressenten, Ausweiskontrolle
  • Prüfung der Bonität des Kaufinteressenten
  • Prüfung des Kaufinteressenten gemäß Geldwäschegesetz
  • Formulierung des Vorvertrages mit dem Notar
  • Beschaffung sämtlicher erforderlicher Dokumente (z.T. für die finanzierende Bank)
    • Grundrisse, Ansichten, Querschnitte
    • Grundbuch
    • Wohnflächenberechnung
    • Kubatur
    • Baubeschreibung
    • Energieausweis
    • Gebäude-Versicherungsschein
    • RAG: Bergschadenverzicht
    • uvm.
  • Eventuelle Behördengänge wie Bauamt, Baulastenverzeichnis, Grundbuchamt, Altlastenverzeichnis, Bauordnungsamt (Bebauungsplan), Kataster
    • Teilungserklärung
    • Protokolle der WE-Gemeinschaft
    • Beschlusssammlung
    • Abrechnungen, Betriebskosten, Nebenkostenabr., Jahresplanung
    • usw.


Vita

Über mich

Edward Stevens ist gelernter Diplombiologe mit Schwerpunkt Biochemie der Pflanzen. Nach wenigen Jahren Forschungsarbeit, war er viele Jahre im Vertrieb verschiedener Unternehmen aus der Pharmazie, der Informationstechnologie und Immobilienwirtschaft tätig. Er ist in der Energieeffizienz-Expertenliste der KfW / DENA für Förderprogramme des Bundes für Wohngebäude gelistet.




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